Das BAG hat die Corona Massnahmen offiziell per 17.02.2022 aufgehoben. Die einzige Einschränkung ist die Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen und im öffentlichen Verkehr.
Für meine Praxis heisst das, in Absprache mit unserem Verband epb-schweiz, dass ich das Schutzkonzept aufheben kann.
Wichtige Hygienemassnahmen werde ich weiterhin berücksichtigen und Rücksicht auf die Bedürfnisse meiner Klienten nehmen. Möchten meine Klienten eine Beratung oder eine Fussreflexzonen-Therapie mit Maske, komme ich diesem Wunsch selbstverständlich nach. Es ist mir wichtig, dass sich meine Klientin in der Beratung/Behandlung wohl und sicher fühlen.